Was bedeutet Heimbeatmung – ambulante Intensivpflege?

verschiedene Erkrankungen oder Ereignisse können dazu führen, dass Menschen mit einer Trachealkanüle und eventuell auch mit einem Beatmungsgerät leben müssen.

Diese Menschen brauchen gut verzahnte und adäquate Strukturen, um Ihnen ein sicheres und qualitativ hochwertiges Leben zu ermöglichen.

Es gibt die Möglichkeit, nach der klinischen Phase entweder ins eigene Zuhause zurück zu kehren oder von nun an in einer spezialisierten Wohngruppe zu leben.

Für die jeweilige Entscheidung gibt es viele Gründe. Egal, zu welcher Entscheidung Sie gekommen sind, wir haben uns der spezialisierten Pflege von tracheotomierten und beatmeten Menschen verschrieben. Unser Aufgabengebiet ist die Versorgung von Heimbeatmungspatienten in der eigenen Häuslichkeit oder in Wohngruppen.

 

Welche Erkrankungen, führen zur außerklinischen Beatmung?

Es gibt vielfältige Erkrankungen, die zu einer Beatmungssituation führen können. Hier sind die häufigsten Krankheitsursachen, mit denen wir im pflegerischen Alltag konfrontiert sind, nach erkrankten Organsystemen mit weiterführenden Links aufgelistet:...

neurologische Erkrankungen:

hoher Querschnitt auf Höhe C4

http://www.der-querschnitt.de/archive/3657

Apoplex

http://www.kompetenznetz-schlaganfall.de/reha-schluck.0.html

Hirnblutung

http://neuronales-netzwerk.org/rat-info/betroffene-erzaehlen/

Wachkoma – apallisches Syndrom

http://www.schaedel-hirnpatienten.de/informieren/das-apallische-durchgangssyndrom/wachkoma-was-ist-das/index.html

ALS

http://www.als-verein.de/beatmung,

https://www.dgm.org/muskelerkrankungen/amyotrophe-lateralsklerose-als

MS

https://www.dmsg.de/multiple-sklerose-infos/was-ist-ms/#c1000321

 

Erkrankungen des knöchernen Apparates oder der Muskulatur:

Morbus Duchenne

http://www.muskel-dystrophie.de/duchenne/

Skoliose

http://www.deutsches-skoliose-netzwerk.de/

Erkrankungen des Lungensystems – pulmonologische Ursachen

COPD

https://www.copd-deutschland.de/

Lungenemphysem

https://www.lungeninformationsdienst.de/krankheiten/lungenemphysem/

Wie oben bereits erwähnt, ist das bei Weitem keine vollständige Auflistung aller Erkrankungen, die in die Beatmungstherapie führen können, aber es ist ein Ausriss der Krankheitsbilder, die besonders häufig in der ambulanten Intensivpflege behandelt werden.

 

Tracheostoma:

Unsere Patienten haben durch ihre Erkrankungen entweder ausgeprägte Schluckstörungen oder sind in ihrer Atmung eingeschränkt (respiratorische Insuffizienz)

http://www.dysphagie.de/index.php/

http://www.aerzteblatt.de/archiv/168379

Zu einer adäquaten Therapie ausgeprägter Schluckstörungen gehört zur Vermeidung von Verschlucken (Aspiration) die Anwendung technischer Hilfsmittel, die dieses verhindern helfen. Die einzige Methode dem unkontrollierten Verschlucken bei bekannter Schluckstörung effektiv vorzubeugen, ist der Luftröhrenschnitt (Tracheotomie) und das Einlegen einer Trachealkanüle mit Cuff http://www.jedermann-gruppe.de/tracheostoma-trachealkanuele-blockung/

Der Cuff verschließt die Luftröhre wie ein Ballon gegen den Mundraum. Somit können keine Festkörper oder auch Flüssigkeiten in die Lunge gelangen.

Wendet man dieses technische Hilfsmittel nicht an, leiden die Patienten häufig unter Lungenentzündungen, die sie massiv in ihrem Alltag einschränken und sie sich ständiger Antibiotikagaben unterziehen müssen.

Dies führt zu einer Schwächung des Allgemeinzustandes und zu Resistenzen gegen diese Antibiotika.

http://www.lungenaerzte-im-netz.de/krankheiten/lungenentzuendung/was-ist-eine-lungenentzuendung/

 

Beatmung:

Bei einigen Erkrankungen, wie dem hohen Querschnitt oder der ALS, kommt es zu einer nicht mehr ausreichenden nervalen Steuerung der Atmung. Um diese Menschen nicht ersticken lassen zu müssen, bleibt dann nur der Weg in die maschinelle Beatmung.

Man kann hierbei 2 Formen voneinander trennen.

  1. Nichtinvasive Beatmung (NIV)

Die NIV – Beatmung wird hauptsächlich dann verwendet, wenn der Patient nur zeitweise Erholung von der eigenen Atemarbeit benötigt. sie wird verabreicht, indem man eine spezielle Maske oder einen Helm, neuerdings auch einen Nasenstopfen, auf dem Gesicht, über den Kopf oder eben in die Nase des Patienten platziert, an den ein Beatmungsgerät mit einer Schlauchzuführung angeschlossen ist.

Das kann sehr gut funktionieren und unterstützt zumindest zu Beginn der Beatmungspflicht den Patienten sehr gut. Er muss dazu nicht operiert werden, es wird kein Tracheostoma benötigt.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/CPAP-Beatmung

Probleme kann diese Form der Beatmung machen durch das ständige Druckgefühl auf dem Gesicht, daraus resultierende Druckgeschwüre und die Gesichtsfeldeinschränkung durch die Maske, die ständig im Blickfeld des Patienten ist.

Bei fortscheitender Erkrankung mit immer länger andauernden täglichen Beatmungszeiten, bleibt meist nur eine Lösung: Der Umstieg auf die invasive Beatmung.

  1. Invasive Beatmung:

Die Invasive Beatmung erfolgt nach der Durchführung der Tracheotomie über die Trachealkanüle. Es gibt vielfältige technische Lösungen und Anbieter an Beatmungsgeräten. So ist es in der ausserklinischen Intensivpflege zwingend notwendig, ständig neue Geräteschulungen und Beatmungstrainings mit den Beschäftigten durchzuführen, damit sie auf dem neuesten Stand der Technik sind.

Die Einschränkungen im alltäglichen Leben sind zwar nicht zu leugnen, aber für die meisten Patienten in einem überschaubaren Rahmen zu halten.

Mit gut geschultem Personal ist es durchaus möglich, seinen gewohnten Aktivitäten weiter nachzugehen. Konzertbesuche, Besuche bei oder von Freunden sind keine unüberwindbaren Hindernisse gesetzt. Auch Urlaube in der nahen Umgebung oder auch im Ausland können unter Beatmungssituation durchaus gestaltet werden.

Wir verzichten hier bewusst auf einen weiter führenden Link, das Thema invasive Beatmung ist auf einfachste Art nicht zu erklären. Wir denken, die Fachliteratur verunsichert hier mehr als sie der Aufklärung nutzt. Wir erklären gerne, um was es dabei genau geht und vermitteln Ihnen die notwendigen Kenntnisse in dem Umfang, wie sie damit umgehen können und wollen.

Wie läuft die Aufnahme und der Versorgungsbeginn ab?

Wir bekommen unsere Patientenanfragen entweder aus den Kliniken über die Mitarbeiter der Pflegeüberleitungen oder die Patienten oder deren Angehörige sprechen uns direkt an.

Vor der Übernahme treffen Sie einen unserer erfahrenen Mitarbeiter in der Klinik, der Ihnen alles Wichtige genau erklärt und Ihnen auch ausreichend Zeit für Ihre Fragen gibt. Außderdem brauchen wir unbedingt einen Vor – Ort – Termin im Zuhause des Patienten, um die Räumlichkeiten auf eventuelle Hindernisse zu überprüfen (zu enge Türen, schmale Gänge mit engen Drehwinkeln, Treppen, Schwellen, Dachschrägen, Stromquellen, das Patientenzimmer,…).

Vieles ist möglich, manches nicht und meistens muss vor der Übernahme nach Hause noch die eine oder andere Kleinigkeit verbessert werden.

Die Übernahme des Patienten wird zu einem Zeitpunkt verabredet, der möglichst nah am geplanten Verlegungsdatum der Kliniken liegt. Wir wählen möglichst immer einen Wochenanfang, auf keinen Fall einen Freitag. Übernahmen direkt vor Festtagen möchten wir vermeiden. Unsere langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass zwischen Übernahme ins Zuhause und Stabilität für den Patienten einige Fallstricke liegen.

Der Patientenwunsch ist verständlicherweise immer „besser heute als morgen“, in der praktischen Durchführung hat sich gezeigt, dass zur schnellen Stabilisierung ausreichend Zeit für Nachbesserungen im technischen Bereich bleiben muss. Hierbei steht die Sicherheit des Patienten vor dem Wunsch möglichst schnell nach Hause zu kommen.

Vom Zeitpunkt der Kontaktaufnahme und des Wissens um Ihren Übernahmewunsch bis zur Realisierung der Verlegung nach Hause vergehen im Durchschnitt ca. 2 Wochen. Selten kommt es vor, dass die Personaldecke durch Urlaub oder Erkrankungen dünn ist. Dann können es unter Umständen auch 4 Wochen werden. Wir sind aber bemüht, solche Dehnungen zu vermeiden. Dafür haben wir Kooperationspartner in allen Ecken unseres Versorgungsgebietes, die dann auch kurzfristig mit Personal aushelfen können.

Nach kurzer Eingewöhnungszeit, in der Regel ca. 3 Wochen, haben die Patienten und das familiäre Umfeld sich an die veränderte Situation und an die Abläufe gewöhnt. Das Team und der Patient haben „sich gefunden“ und die Versorgung läuft gut.

Bei Übernahmen in eine unserer Wohngruppen ist das einfacher. Hier kann auch freitags und vor Festtagen problemlos verlegt werden, da dort deutlich mehr Infrastruktur – sowohl personell als auch infrastrukturell – vorgehalten ist.

 

Wie gehen wir mit Problemen um?

Der Wunsch des Patienten ist eine reibungslose, qualitativ hochwertige Versorgung. Diesem Wunsch fühlen wir uns verpflichtet. Sollte es trotzdem Probleme geben, haben Sie immer einen direkten Ansprechpartner. Das sind als erstes die Teamleitungen, die Ihr direktes Umfeld (Arztbesuche, Medikamentenbestellungen, Hygienemaßnahmen usw.) koordinieren. Da die Teamleitungen aber nicht jeden Tag arbeiten, steht Ihnen übergreifend eine Bereichsleitung zur Verfügung, die werktags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr für Sie telefonisch erreichbar ist und zudem immer einen kurzen Anfahrtsweg zu Ihnen hat, um auch direkt vor Ort kommen zu können.

Ihre Anliegen werden dann entweder möglichst auf dem kurzen Dienstweg gelöst oder es wird durch Rücksprache der Bereichsleitung mit der Pflegedienstleitung oder der Geschäftsführung eine Lösung erarbeitet.

 

Wer trägt die Kosten?

Wenn Sie eine schwerwiegende Erkrankung haben, die kontinuierlich dazu führen kann, dass Ihr Leben bedroht ist, sei es durch zerebrale Krampfleiden im extremen Umfang, durch die Gefahr der Sekretverlegung der Atemwege oder Defekte an technischen Geräten, haben Sie Anspruch auf ständige Anwesenheit von Fachpflegepersonal. Die entstehenden Kosten werden dafür von den Krankenkassen übernommen.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37.html

Des Weitern besteht der Anspruch auf Pflegegeld bzw. Sachleistungen für die Übernahme der Grundpflege.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__33.html

Die Voraussetzungen zur Kostenübernahme durch die Kranken- und Pflegekassen sind im Vorfeld durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen zu prüfen.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/18.html

Um den schwerwiegend erkrankten Menschen eine Versorgung in Ihrem Zuhause möglich zu machen und Kostenminimierung durch Einweisung in Pflegeheime zu verhindern, hat die Legislative einen Vorrang der Pflege zu Hause vor der Unterbringung in Pflegeheimen geschaffen.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__3.html

Die Versorgung eines schwer beeinträchtigten Menschen in der eigenen Häuslichkeit ist mit einigen Anforderungen an die Gestaltung des Lebensraumes verbunden. Oftmals müssen Bäder und Toiletten umgebaut, Rampen angesetzt werden, damit ein Verlassen des Hauses möglich wird oder auch Treppenlifte eingebaut werden, um vom Erdgeschoß ins Obergeschoß zu kommen. Dafür wird von den Pflegekassen nach Prüfung pro Maßnahme bis zu 4000 € zur Verfügung gestellt.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/40.html

Um die Versorgung der betroffenen Menschen etwas besser gestalten zu können, gibt es die niederschwelligen Betreuungsangebote. Sie werden von uns mit erbracht und die Kostenerstattungen bei den Pflegekassen beantragt.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45a.html

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45b.html

Weiterhin besteht für die Angehörigen der Betroffenen, die natürlich in einer kontinuierlichen Belastungssituation leben, die Möglichkeit sich für Urlaube frei zu machen oder auch nur einzelne Tage Entlastung zu bekommen. In diesem Fall greift die Verhinderungspflege. Auch diese Leistungen können von uns übernommen werden, z.B. für hauswirtschaftliche Leistungen, die wir normalerweise nicht erbringen, im Falle der Abwesenheit der Angehörigen aber übernehmen können.

https://www.barmer-gek.de/pflege/pflege/leistungen/pflege-zu-hause/verhinderungspflege/verhinderungspflege-7256

Oder auch Leistungen der Kurzzeitpflege, wenn Sie als Angehöriger lieber eine externe Versorgung in einer Pflegeeinrichtung für die Zeit Ihrer Abwesenheit wünschen.

https://www.barmer-gek.de/pflege/pflege/leistungen/pflege-zu-hause/kurzzeitpflege/kurzzeitpflege-7228

Ganz ohne Eigenanteile kommen wir bei der Finanzierung unserer Dienstleistung nicht aus. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Leistungen des SGB 11 gedeckelt sind, die Differenzbeträge der durch uns erbrachten Leistungen von den Pflegebedürftigen zu erbringen sind. Wir sind sehr bemüht, diese Differenz gering zu halten. Die anfallenden Kosten werden mit Ihnen im persönlichen Gespräch erörtert, sind aber im Vergleich zu den Kosten einer Heimunterbringung sehr gering und auch für den Normalverdiener ohne Gefahr des finanziellen Burnouts leistbar.

Wenn Sie sich für den Einzug in eine unserer Wohngruppen entscheiden, sind die Kostenstrukturen deutlich vereinfacht. Sie erhalten einen Mietvertrag, in dem die gegenseitigen Rechte und Pflichten eindeutig geregelt sind. Die Mietkosten , die für Sie anfallen, sind aufgeschlüsselt in Einzelbeträge und mit einer festen, zuverlässigen Endsumme versehen. Weitere Kosten fallen für Sie nicht an. Alles Weitere wird mit den Krankenkassen und den zuständigen Pflegekassen von uns vereinbart.

Wie aus dieser kurzen Zusammenfassung ersichtlich wird, sind die Versorgungsstrukturen vielfältig.

Wir beraten Sie gerne zu jedem dieser Themen. Sprechen Sie uns an!

 

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